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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der C&M Partner GmbH, Horn (Stand: Oktober2018)

I. Geltungsbereich
(1) Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die nachfolgenden Bedingungen der C&M Partner
GmbH zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, auch wenn sie im Auftrag genannt sind, gelten nur
dann, wenn sie von C&M Partner GmbH schriftlich anerkannt worden sind.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind insbesondere Bestandteil der zwischen dem
Kunden und der C&M Partner GmbH, Pfuhlstraße 5a, 32805 Horn Bad Meinberg, nachfolgend Verkäufer oder
C&M PartnerGmbH genannt, geschlossenen Verträge, die über https://www.cm-partner.com
zustande kommen.
(3) Änderungen der Lieferbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie
gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese
Folgen wird bei Bekanntgabe besonders hingewiesen. Der Vertragspartner muss den Widerspruch
innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung erklären.
(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht. Das Gleiche
gilt, wenn einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil werden.
(5) Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind ausschließlich Unternehmer.

II. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt folgendermaßen über die Webseite https://www.cm-partner.com zu
Stande: Der auf der Website dargestellte Warenkatalog stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar.
Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Eingabefehler können vor
Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Mit
Mausklick auf den die Bestellung abschließenden Button unterbreitet der Kunde ein verbindliches
Kaufangebot. Nach Eingang des Angebots des Kunden beim Verkäufer erhält dieser eine automatisch
generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung aufführt. Diese Bestätigung stellt keine Annahme
des Angebots durch den Verkäufer dar. Die Annahme ist innerhalb 5 Tagen entweder ausdrücklich
erklärt oder erfolgt mit Lieferung der Ware.
(2) Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und wird dem Kunden nebst einbezogener AGB
per E-Mail zugesandt.

III. Preise, Zahlung
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk Horn Bad Meinberg
in Deutschland und sind Nettopreise, zu denen die jeweilige gültige Mehrwertsteuer hinzukommt.
Außerdem schließen die Preise die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und
sonstige Versandaufwendungen nicht ein.
(2) Die Zahlung (Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug zu leisten. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.
(3) Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld,
Annahmeverzug) ausgestellt.
(4) Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderung aufrechnen. Einem Vertragspartner, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen
Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch
erhalten, solange und soweit der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
(5) Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Vertragspartners abgeändert
werden, hat dieser die gesamten Kredit- oder sonstigen Kosten zu tragen.

IV. Zahlungsverzug
(1) Verzug tritt spätestens ein, wenn nicht innerhalb 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der
Rechnung gezahlt wird. Unbeschadet hiervon bleiben gesetzliche Regelungen, aufgrund derer bereits
früher Verzug eintritt. So tritt Verzug auch durch Mahnung des Gläubigers ein, ebenso mit Ablauf
eines vertraglich vereinbarten Zahlungstermines oder einer vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist.
(2) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder
bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners gefährdet,
so kann der Vertragspartner Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht
fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die Weiterarbeit
an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Vertragspartner auch zu, wenn der
Vertragspartner trotz einer Verzug begründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
(3) Bei Zahlungsverzug richten sich die Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 bzw. 288 Abs. 2 BGB, und
zwar auf der Grundlage des jeweiligen Basiszinssatzes gemäß § 247 BGB.

V. Lieferung
(1) Den Versand nimmt C&M PartnerGmbH für den Vertragspartner mit der gebotenen Sorgfalt vor.
Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transporteurs versichert.
(2) Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur über. Verzögert sich der Versand aus
Gründen, die im Einwirkungsbereich des Käufers oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, so geht die
Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
(3) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom C&M PartnerGmbH ausdrücklich bestätigt werden.
Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der
Schriftform.
(4) Verlangt der Vertragspartner nach der Auftragsbestätigung Änderung des Auftrags, welche die
Anfertigungsdauer beeinflusst, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der
Änderungen.
(5) Falls eine Überschreitung der Lieferzeit durch Umstände verursacht wird, die wir nicht zu
vertreten haben, ist der Vertragspartner nicht berechtigt, uns für entstandene Schäden haftbar zu
machen. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist, die von uns zu vertreten ist, kommen die Bestimmungen
über den Verzug gemäß § 286 BGB in Verbindung mit §§ 280 ff. BGB zur Anwendung.
(6) Gerät C&M PartnerGmbH in Verzug, so ist eine Schadensersatzpflicht im Falle leichter
Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 5 Prozent des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Dem
Vertragspartner ist jedoch der Nachweis gestattet, dass der Schaden wesentlich höher ist als der
Pauschalbetrag und diesen geltend zu machen.
(7) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen der Vertragspartner voraus.
(8) Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb der C&M Partner GmbH als auch in dem eines Zulieferers,
insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt,
berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der
Geschäftsgrundlage bleiben unberührt und richten sich nach § 313 BGB, und zwar unter Beachtung
von § 275 BGB.
(9) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum
bestehenden Forderungen der C&M Partner GmbH gegen den Vertragspartner Eigentum der C&M
Partner GmbH. Zur Weiterveräußerung ist der Vertragspartner nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang berechtigt. Der Vertragspartner tritt schon jetzt seine Forderungen aus der
Weiterveräußerung hierdurch an C&M PartnerGmbH ab. C&M Partner GmbH nimmt die Abtretung
hiermit an.

VI. Beanstandungen, Gewährleistung
(1) Mängelrügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Lieferungen
oder Leistungen oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können
vom Vertragspartner nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der
Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, gelten gemacht werden.
(2) Der Vertragspartner muss die Ware sofort nach Eingang hinsichtlich Menge, Qualität und
Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu
vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmen § 377 HGB. Beschädigungen auf dem
Transport berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung.
(3) Bei berechtigten Beanstandungen ergeben sich im Verhältnis zu Unternehmern nachfolgende
Regelungen:
Hat C&M PartnerGmbH eine Teilleistung bewirkt, so kann der Vertragspartner vom ganzen Vertrag
nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat C&M PartnerGmbH die Leistung
nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Vertragspartner vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die
Pflichtverletzung unerheblich ist.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet C&M PartnerGmbH
immer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen
Falle ist C&M PartnerGmbH von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die
Zulieferanten an den Vertragspartner abtritt. C&M PartnerGmbH haftet wie ein Bürge, soweit
Ansprüche gegen die Zulieferanten durch Verschulden der C&M Partner GmbH nicht bestehen oder
solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
Gewährleistungspflichtige Mängel wird Padberg nach eigener Wahl durch für den Kunden kostenlose
Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen.
(4) Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausgeschlossen und die Verjährungsfrist für
weitere Mängelansprüche beträgt ein Jahr, wobei grob fahrlässige und vorsätzlich verursachte
Schäden, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, Schäden,
die auf einer fahrlässige Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden aufgrund einer Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ausdrücklich nicht von dieser Regelung erfasst sind. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen
darf. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer
Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges im
Sinne von § 444 BGB oder wenn die Sache entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein
Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, richten sich die Rechte des
Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

VII. Haftung
(1) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist
die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten des Verkäufers, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines von dessen
Erfüllungsgehilfen beruhen oder das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen
Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie
übernommen wurde.

VIII. Eigentum, Urheberrecht
Der Vertragspartner haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere
Urheberrechte Dritter, verletzt werden und die Verletzung auf Mitwirkungspflichten des Kunden
gründet.
Der Vertragspartner stellt C&M PartnerGmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen
Rechtsverletzung frei.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und
Rechtsstreitigkeiten einschließlich Urkundenprozesse ist Horn, soweit der Vertragspartner
Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens ist. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung, UN-Kaufrecht
ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

X. Webanalysedienste
- Matomo
Auf dieser Website werden unter Einsatz der Webanalysedienst-Software Matomo (www.matomo.org), einem Dienst des Anbieters InnoCraft Ltd., 150 Willis St, 6011 Wellington, Neuseeland, („Matomo“) bestimmte Nutzerinformationen gesammelt und gespeichert. Aus diesen Informationen können pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden.
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