Allgemeine Geschäftsbedingungen der CM Partner, Hövelhof (Stand: April 2026)
I. Geltungsbereich
(1) Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die nachfolgenden Bedingungen der
CM Partner zugrunde.
Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der
Lieferung als anerkannt.
Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, auch wenn sie im Auftrag genannt
sind, gelten nur
dann, wenn sie von CM Partner schriftlich anerkannt worden sind.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind insbesondere Bestandteil
der zwischen dem
Kunden und der CM Partner, Waldweg 32, 33161 Hövelhof, nachfolgend Verkäufer
oder
CM Partner genannt, geschlossenen Verträge, die über https://www.cm-partner.com
zustande kommen.
(3) Änderungen der Lieferbedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich
bekannt gegeben. Sie
gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht schriftlich Widerspruch
erhebt. Auf diese
Folgen wird bei Bekanntgabe besonders hingewiesen. Der Vertragspartner muss den
Widerspruch
innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung erklären.
(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der Übrigen
nicht. Das Gleiche
gilt, wenn einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil werden.
(5) Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind ausschließlich Unternehmer.
II. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt folgendermaßen über die Webseite
https://www.cm-partner.com zu
Stande: Der auf der Website dargestellte Warenkatalog stellt kein Angebot im
juristischen Sinne dar.
Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.
Eingabefehler können vor
Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen
berichtigt werden. Mit
Mausklick auf den die Bestellung abschließenden Button unterbreitet der Kunde
ein verbindliches
Kaufangebot. Nach Eingang des Angebots des Kunden beim Verkäufer erhält dieser
eine automatisch
generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung aufführt. Diese Bestätigung
stellt keine Annahme
des Angebots durch den Verkäufer dar. Die Annahme ist innerhalb 5 Tagen
entweder ausdrücklich
erklärt oder erfolgt mit Lieferung der Ware.
(2) Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und wird dem Kunden nebst
einbezogener AGB
per E-Mail zugesandt.
III. Preise, Zahlung
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die
Preise ab Werk Horn Bad Meinberg
in Deutschland und sind Nettopreise, zu denen die jeweilige gültige
Mehrwertsteuer hinzukommt.
Außerdem schließen die Preise die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto,
Versicherungen und
sonstige Versandaufwendungen nicht ein.
(2) Die Zahlung (Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30
Kalendertagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug zu leisten. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf
Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.
(3) Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder
Lieferbereitschaft (Holschuld,
Annahmeverzug) ausgestellt.
(4) Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten
Forderung aufrechnen. Einem Vertragspartner, der Vollkaufmann im Sinne des HGB
ist, stehen
Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB
bleiben jedoch
erhalten, solange und soweit der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht
nachgekommen ist.
(5) Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Vertragspartners
abgeändert
werden, hat dieser die gesamten Kredit- oder sonstigen Kosten zu tragen.
IV. Zahlungsverzug
(1) Verzug tritt spätestens ein, wenn nicht innerhalb 30 Tage nach Fälligkeit
und Zugang der
Rechnung gezahlt wird. Unbeschadet hiervon bleiben gesetzliche Regelungen,
aufgrund derer bereits
früher Verzug eintritt. So tritt Verzug auch durch Mahnung des Gläubigers ein,
ebenso mit Ablauf
eines vertraglich vereinbarten Zahlungstermines oder einer vertraglich
vereinbarten Zahlungsfrist.
(2) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss
eingetretenen oder
bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Vertragspartners gefährdet,
so kann der Vertragspartner Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen,
auch der noch nicht
fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten
sowie die Weiterarbeit
an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Vertragspartner
auch zu, wenn der
Vertragspartner trotz einer Verzug begründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
(3) Bei Zahlungsverzug richten sich die Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 bzw.
288 Abs. 2 BGB, und
zwar auf der Grundlage des jeweiligen Basiszinssatzes gemäß § 247 BGB.
V. Lieferung
(1) Den Versand nimmt CM Partner für den Vertragspartner mit der gebotenen
Sorgfalt vor.
Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transporteurs
versichert.
(2) Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur über. Verzögert sich der
Versand aus
Gründen, die im Einwirkungsbereich des Käufers oder seiner Erfüllungsgehilfen
liegen, so geht die
Gefahr bereits am Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
(3) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom CM Partner ausdrücklich
bestätigt werden.
Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über
den Liefertermin der
Schriftform.
(4) Verlangt der Vertragspartner nach der Auftragsbestätigung Änderung des
Auftrags, welche die
Anfertigungsdauer beeinflusst, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst
mit der Bestätigung der
Änderungen.
(5) Falls eine Überschreitung der Lieferzeit durch Umstände verursacht wird,
die wir nicht zu
vertreten haben, ist der Vertragspartner nicht berechtigt, uns für entstandene
Schäden haftbar zu
machen. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist, die von uns zu vertreten ist,
kommen die Bestimmungen
über den Verzug gemäß § 286 BGB in Verbindung mit §§ 280 ff. BGB zur Anwendung.
(6) Gerät CM Partner in Verzug, so ist eine Schadensersatzpflicht im Falle
leichter
Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 5 Prozent des vorhersehbaren Schadens
begrenzt. Dem
Vertragspartner ist jedoch der Nachweis gestattet, dass der Schaden wesentlich
höher ist als der
Pauschalbetrag und diesen geltend zu machen.
(7) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt eine rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen der Vertragspartner voraus.
(8) Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb der CM Partner als auch in dem eines Zulieferers,
insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle
höherer Gewalt,
berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über
den Wegfall der
Geschäftsgrundlage bleiben unberührt und richten sich nach § 313 BGB, und zwar
unter Beachtung
von § 275 BGB.
(9) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum
Rechnungsdatum
bestehenden Forderungen der CM Partner gegen den Vertragspartner Eigentum der CM
Partner. Zur Weiterveräußerung ist der Vertragspartner nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang berechtigt. Der Vertragspartner tritt schon jetzt seine
Forderungen aus der
Weiterveräußerung hierdurch an CM Partner ab. CM Partner nimmt die Abtretung
hiermit an.
VI. Beanstandungen, Gewährleistung
(1) Mängelrügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich
abweichender Lieferungen
oder Leistungen oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der
bestellten können
vom Vertragspartner nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche
nach Empfang der
Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, gelten gemacht werden.
(2) Der Vertragspartner muss die Ware sofort nach Eingang hinsichtlich Menge,
Qualität und
Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der
Empfangsquittung zu
vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmen § 377 HGB.
Beschädigungen auf dem
Transport berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung.
(3) Bei berechtigten Beanstandungen ergeben sich im Verhältnis zu Unternehmern
nachfolgende
Regelungen:
Hat CM Partner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Vertragspartner vom
ganzen Vertrag
nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat CM
Partner die Leistung
nicht vertragsgemäß bewirkt, so kann der Vertragspartner vom Vertrag nicht
zurücktreten, wenn die
Pflichtverletzung unerheblich ist.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet CM
Partner
immer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen
Zulieferanten. In einem solchen
Falle ist CM Partner von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen
die
Zulieferanten an den Vertragspartner abtritt. CM Partner haftet wie ein Bürge,
soweit
Ansprüche gegen die Zulieferanten durch Verschulden der CM Partner nicht
bestehen oder
solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
Gewährleistungspflichtige Mängel wird Padberg nach eigener Wahl durch für den
Kunden kostenlose
Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen.
(4) Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen wird ausgeschlossen und die
Verjährungsfrist für
weitere Mängelansprüche beträgt ein Jahr, wobei grob fahrlässige und
vorsätzlich verursachte
Schäden, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der
Gesundheit, Schäden,
die auf einer fahrlässige Pflichtverletzung beruhen, sowie Schäden aufgrund
einer Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ausdrücklich nicht von dieser Regelung erfasst
sind. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller
regelmäßig vertrauen
darf. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der
Übernahme einer
Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des
Gefahrenüberganges im
Sinne von § 444 BGB oder wenn die Sache entsprechend ihrer üblichen
Verwendungsweise für ein
Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, richten
sich die Rechte des
Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
VII. Haftung
(1) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder
Gesundheit entstehen ist
die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem
Verhalten des Verkäufers, eines von dessen gesetzlichen Vertretern oder eines
von dessen
Erfüllungsgehilfen beruhen oder das Verhalten auch keine Verletzung von
vertragswesentlichen
Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren
Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung
der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz
betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine
Beschaffenheitsgarantie
übernommen wurde.
VIII. Eigentum, Urheberrecht
Der Vertragspartner haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages
Rechte, insbesondere
Urheberrechte Dritter, verletzt werden und die Verletzung auf
Mitwirkungspflichten des Kunden
gründet.
Der Vertragspartner stellt CM Partner von allen Ansprüchen Dritter wegen einer
solchen
Rechtsverletzung frei.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und
Rechtsstreitigkeiten einschließlich Urkundenprozesse ist Hövelhof, soweit der
Vertragspartner
Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines
öffentlich-rechtlichen
Sondervermögens ist. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht
Anwendung, UN-Kaufrecht
ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
X. Webanalysedienste
- Matomo
Auf dieser Website werden unter Einsatz der Webanalysedienst-Software Matomo
(www.matomo.org), einem Dienst des Anbieters InnoCraft Ltd., 150 Willis St,
6011 Wellington, Neuseeland, („Matomo“) bestimmte Nutzerinformationen gesammelt
und gespeichert. Aus diesen Informationen können pseudonymisierte
Nutzungsprofile erstellt und ausgewertet werden.
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pseudonymisierten IP-Adresse) werden auf unseren Servern verarbeitet.
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bedeutet, dass Matomo zu keinem Zeitpunkt Cookies auf Ihrem Endgerät setzt.
Alle oben beschriebenen Verarbeitungen, insbesondere das Auslesen von
Informatonen auf dem verwendeten Endgerät, werden nur dann vollzogen, wenn Sie
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erteilt haben. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für
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